Derzeit gelten folgende Coronaregeln:
Für körpernahe Dienstleistungen (dazu gehört auch die Elektro-Epilation) gilt die 3G-Regel (d.h. für ungeimpfte oder nicht genesene Kunden genügt ein beaufsichtigter Selbsttest vor Ort). Aufgrund begrenzter Kapazitäten vor Ort gilt bei forever-hair-away jedoch weiterhin 2G, d.h. geimpft oder genesen).
Für geimpfte Personen mit dem Impfstoff „Janssen“ von der Firma Johnson&Johnson gilt: Es genügt für eine vollständige Impfung nicht mehr nur eine Impfung, sondern es müssen - wie bei allen anderen Impfstoffen - zwei Impfungen sein.
Nicht impfbare Personen brauchen neben einem ärztlichen Attest nur noch einen Schnelltest.
Die Gültigkeitsdauer von Genesenennachweisen wurde auf 90 Tage verkürzt. Das bedeutet, dass Personen, die nicht geimpft sind, nur noch 90 Tage nach ihrer positiven Testung als genesen gelten. Die Verkürzung gilt „rückwirkend“.
Die Hotspotregelungen für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 wurden ersatzlos gestrichen.
Quelle: Handwerkskammer München Stand: 20.03.2022
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